Dass die Entwicklung des eigenen Unternehmens und Personals Geld kostet, ist bekannt. Dass zur Finanzierung auch Fördermittel zur Verfügung stehen, jedoch weniger. Der Europäische Sozialfonds (ESF) hält genau dafür öffentliche Gelder bereit.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Mithilfe verschiedener Förderprogramme verbessert er den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration.
Das Antragsverfahren für ein ESF-gefördertes Projekt verläuft zweistufig und ist nur innerhalb der Zeit eines Förderaufrufes möglich. Zunächst wird eine Interessenbekundung eingereicht. Diese wird nach festgelegten Auswahlkriterien bewertet und anschließend stimmt eine Steuerungsgruppe über ihre Förderwürdigkeit ab. Die Steuerungsgruppe setzt sich paritätisch aus Vertretern der öffentlichen Hand, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen. In der zweiten Stufe werden die Antragsteller der positiv votierten Projektvorschläge aufgefordert, einen Hauptantrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) zu stellen. Das BVA prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens und entscheidet abschließend darüber, welche Projekte bewilligt werden.
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»Fachkräfte sichern«
Förderfähige Kosten sind Ausgaben für Dozentenhonorare, Personal und Sachmittel. Diesen Fördergeldern stellen die begünstigten Unternehmen eine Kofinanzierung gegenüber, welche aus Freistellungskosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Projektteilnahme besteht.
Noch bis 2020 erstreckt sich die aktuelle Förderperiode, in der es circa zwei Förderaufrufe jährlich geben wird. Die Einreichung von Interessenbekundungen ist in diesem Jahr wieder vom 04.09. bis 13.10.2017 möglich.
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